AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sport Point-Gruppe
(Sport Point Lachendorf, Sport Point Wittingen und Sport Point Hankensbüttel)

1. Geltungsbereich / Leistungsgegenstand
Die nachfolgenden AGB gelten für die Mitgliedschaft in allen vom Betreiber – im Folgenden Sport Point genannt – betriebenen Fitnessclubs, sowie für die Teilnahme an den angebotenen Leistungen, nach Maßgabe des zwischen dem Sportpoint und dem Mitglied geschlossenen Mitgliedvertrages. Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft in einem Club des Betreibers, die das Mitglied berechtigt, die Leistungen (Gerätetraining, Kurse, digitales Angebot, buchbare Zusatzangebote) zu nutzen, die der Sportpoint bereitstellt. Das im gegenseitigen Einverständnis geschlossene Vertragswerk beruht auf einem beidseitigem Dauerschuldverhältnis über eine definierte Laufzeit, Gesamtwert der Leistung und einem schriftlich individuell zu definierendem Leistungsgegenstand. Die exakte Laufzeit, Leistungsgegenstand und dessen Gegenwert ist schriftlich in der Mitgliedschaft zu fixieren und dem Mitglied in Kopie bei Vertragsabschluss zu übergeben.

2. Hausordnung/Verhaltenskodex
Das Mitglied ist verpflichtet, die geltende Hausordnung zu befolgen. Diese ist in den Räumlichkeiten eines jeden Clubs der Sport Point – Gruppe für jedes Mitglied ausgehangen und einsehbar. Bei mehrfachen und / oder massiven Zuwiderhandlungen behält der Betreiber sich das Recht vor, das Mitglied des Hauses zu verweisen.

3. Haftungsausschluss
Sport Point schließt jede Haftung für Schäden des Mitgliedes aus, die sich aus der Nutzung der Sport Point – Räumlichkeiten, im Freien oder digitalem Raum erbrachten Dienstleistungen ergeben. Ferner schließt Sport Point Schäden von mitgebrachten Besuchern aus, einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Sport Points beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Sport Point beruhen.

4. Vertragsdauer / Vertragskündigung
Die Mitgliedschaft besteht für die Dauer der vereinbarten Laufzeit (Anzahl der Monate ab Mitgliedschaftsbeginn) gemäß dem zwischen Sportpoint und dem Mitglied geschlossenen Vertrages und verpflichtet das Mitglied zur Zahlung von mindestens der Anzahl von Nutzungsmonaten, die in die Erstlaufzeit fallen. Eine vorzeitige Kündigung bei gleichzeitigem Erbringen der Restsumme der noch offenen Laufzeitmonate ist zulässig. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf einer vereinbarten Vertragslaufzeit um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit, maximal jedoch um weitere 12 Monate, es sei denn, der Vertrag wird fristgemäß gekündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sämtliche außerordentliche Kündigungsgründe richten sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

5. Nebenabsprachen
Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Vertragsabsprachen bedürfen der Schriftform.

6. Ruhezeiten
Sport Point gewährt dem Mitglied auf Antrag beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft. Die Aussetzung der Mitgliedschaft kann auf Wunsch des Mitglieds bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder beruflich bedingter Abwesenheit (zum Beispiel durch Wehrdienst oder Bundeswehreinsatz) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum erfolgen. Die Ruhezeit bleibt bei der vertraglich vereinbarten Laufzeit unberücksichtigt. D.h., die Mitgliedschaft verlängert sich um die Anzahl der Ruhezeit, unabhängig davon, wann der Vertrag gekündigt wird. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Ruhezeiten. Für die Dauer der Ruhezeit ist das Mitglied nicht zur Nutzung der Einrichtungen vom Sport Point berechtigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

7. Pflichten des Verbrauchers
Anschriftenänderungen und bei Bankeinzug entsprechend Kontoänderungen sind Sport Point unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat es etwaige daraus entstehende Aufwendungen wie Einwohnermeldeamtsanfragen, Bankrücklastkosten etc. zu ersetzen.

8. Nutzungszeiten des Studios
Die Nutzung der Clubs ist nur während der Öffnungszeiten möglich und richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif. Die Öffnungszeiten sind im ausgewählten Club ausgehängt und einsehbar. Änderungen im Kurs Plan sowohl hinsichtlich Umfang, Zeiten und Formate behält sich Sport Point vor.

9. Doping
Gebrauch und Verkauf von Präparaten, die nach der Internationalen Dopingliste verboten sind, sind in allen Clubs von Sportpoint strikt verboten und werden zur Anzeige gebracht

10. Sondertarife
Auszubildende, Schüler/innen und Studierende erhalten gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. Ausbildungsbestätigung, Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung) eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages, bis längstens zum Eintritt des 28. Lebensjahres. Der Nachweis muss für jedes Schuljahr/Semester/Ausbildungsjahr bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums erneut erbracht werden. Nach Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Leistungen zu entrichten. Es werden dann die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Mitgliedschaft gültigen Tarife zu Grunde gelegt. Wird der Nachweis fristüberschreitend erbracht, entsteht kein Recht auf Rückerstattung der vermeidbaren Verbrauchermehrkosten.

11. Mitgliedskarte
Die Mitgliedskarte ist Eigentum des Sport Point, dessen Verlust gemeldet werden muss. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Mitgliedsausweises ist eine Neuausstellung erforderlich. Der Zutritt zum Club ist an die Mitgliedskarte gebunden. Eine neue Mitgliedskarte kann für 10,00 € erworben werden.

12. Beitragszahlungen per SEPA- Lastschriftmandat
Beitragszahlungen im Rahmen des SEPA Lastschriftmandates erfolgen nach Maßgabe des Vertrages.

13. Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen des DSGVO. Diese können in expliziter Form auf https://sportpoint-lachendorf.de/datenschutz/ nachverfolgt werden.
Der Datenschutzbeauftragt Sport Points ist unter folgenden Mailadressen zu erreichen: Datenschutzbeauftragter@sportpoint-lachendorf.de Datenschutzbeauftragter@sportpoint-hankensbuettel.de Datenschutzbeauftragter@sportpoint-wittingen.de Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der dem Mitglied ein Beschwerderecht zusteht, ist derzeit die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Niedersachsen, Frau Barbara Thiel, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.

14. Inhalte im digitalen Dienst (soziale Netzwerke)Sportpoint übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Inhalte, die von Mitgliedern oder Dritten in Foren, Blogs und anderswo geschrieben wird. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, keine Inhalte in digitale Dienste zu veröffentlichen, die gegen Gesetze, Vorschriften, Urheberrechte verstoßen oder auf andere Weise nicht frei veröffentlicht oder verwendet werden dürfen. Das Mitglied verpflichtet sich, Sportpoint von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus der Veröffentlichung oder Verwendung dieses Materials durch das Mitglied ergeben.

15. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung sowie der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Dem Mitglied steht die Möglichkeit zu, der Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach der Änderungsmitteilung (in Textform) schriftlich zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs ist Sportpoint berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweils Monatsletzten zu kündigen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

16. Änderungen der AGB und der Hausordnung

Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Betriebsordnung und der Nutzungsreglemente vorbehalten bleiben und dass ihm / ihr diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.